Wie werde ich Funkamateur?

Um eine Amateurfunkstation betreiben zu dürfen, braucht es – ähnlich dem Auto-Führerausweis– eine Amateurfunkkonzession. Dazu muss eine
Amateurfunk-Prüfung beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bestanden werden. Geprüft werden Fähigkeiten und Kenntnisse im techni-
schen Bereich und in Gesetzen und Vorschriften.

Nach der bestandenen Prüfung beim BAKOM erhält der Funkamateur sein weltweit einzigartiges Rufzeichen. In der Schweiz beginnt es mit dem Nationalitätskenner HB (wie bei Flugzeugen, Schiffen, Ballonen, usw.), gefolgt von der Ziffer 9 oder 3 sowie drei Buchstaben (z.B. HB9DQL). Mit diesem Rufzeichen kann man weltweiten Funkbetrieb auf Kurzwelle und UKW machen.

In der Schweiz gibt es 2 Lizenklassen: - Die HB3 Einsteigerlizenz (CEPT Novice Licence) und die grosse HB9 Lizenz (CEPT–Lizence)

Die HB3 Lizenz ist eine abgespeckte Version der HB9 Lizenz und nicht weltweit anerkannt. Der Amateurfunker mit der Einsteigerlizenz darf nur mit reduzierter Sendeleistung, auf einem bestimmten Teil des Frequenzspektrums funken.

Die HB9 Lizenz ist nahezu weltweit anerkannt und erlaubt das Senden auf allen Amateurfunkbändern, bis zu 1000W Leistung sowie den Selbstbau von Funkgeräten.

Die geltenden Amateurfunkvorschriften können unter Merkblatt Amateurfunk nachgesehen oder beim BAKOM bestellt werden.

Die notwendigen Kenntnisse zum Bestehen der Prüfung kann man sich in speziellen Kursen oder im Selbststudium aneignen.
Die Sektionen und Klubs der USKA sowie Privatfirmen bieten in den meisten grösseren Städten solche Ausbildungskurse an.

Liste der Kursanbieter BAKOM: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/frequenzen-antennen/funkerpruefungen/amateurfunk-pruefungen/anbieter-von-kursen-fuer-den-amateurfunk.html

Informationen zur Amateurfunk Prüfung vom BAKOM: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/frequenzen-antennen/funkerpruefungen/amateurfunk-pruefungen.html